netCare

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netCare

netCare ist die Basis für die pharmazeutische Beratung, wie sie das revidierte Heilmittelgesetz vorsieht. In netCare Apotheken können häufige Krankheiten pharmazeutisch behandelt werden. Apotheker/innen übernehmen die Triage-Funktion anhand eines wissenschaftlich fundierten Ablaufs. netCare stellt dabei die Erstberatung mittels Algorithmen sicher und bietet die Möglichkeit von Telekonsultationen.

Damit Sie netCare anbieten können, benötigen Sie

  • einen netCare-Vertrag (Franchise-Vereinbarung zwischen Apotheke und PHARMA-info AG).
  • einen geeigneten Beratungsraum für die Konsultation.
  • einen Computer mit Internetzugang, um die netCare-Algorithmen online über die Webapplikation PCA.CE zu dokumentieren.
  • ausgebildete Mitarbeitende (mind. eine/n netCare-Apotheker/in mit einem Fähigkeitsausweis FPH Anamnese in der Grundversorgung).
  • eine Ausrüstung für die Telekonsultation.

Sie können den Antrag hier ausfüllen und unterzeichnet an netcare@pharma-info.ch senden. 

Bei Fragen steht Ihnen das Sales Team gerne zur Verfügung: 
E-Mail: info@ifakdata.ch
Tel. +41 32 344 10 31

Nein, Sie benötigen ausschliesslich die netCare Franchisevereinbarung, welche Sie mit PHARMA-info AG abschliessen.

In den Managed Care-Modellen der netCare Partner-Apotheken sind die MC-Versicherten grundsätzlich verpflichtet, Erstabklärungen durch Partnerapotheken (Partnerapotheke = netCare-Apotheke mit Franchise-Vertrag) oder santé24/Medgate (telefonische Gesundheitsberatung) durchführen zu lassen. Falls notwendig, sind die MC-Versicherten verpflichtet, sich anschliessend an einen Arzt aus dem Ärzteverzeichnis ihrer Versicherung überweisen zu lassen.

netCare Apotheker/in werden

Um netCare-Apotheker/in mit Fähigkeitsausweis „Anamnese in der Grundversorgung“ zu werden, absolvieren Sie das 5-tägige Weiterbildungsprogramm „Anamnese in der Grundversorgung“.

Die Weiterbildung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Theoretischer Teil
    Der theoretische Teil (2 Tage à je 50 FPH Punkte) vermittelt den Teilnehmenden wissenschaftliche und klinische Grundlagen und befähigt sie, eine qualitativ hochstehende Anamnese in der Apotheke durchzuführen.
  • Praktischer Teil
    Im praktischen Teil (6 Halbtage à je 25 FPH Punkte) werden die theoretischen Kenntnisse anhand von Praxisfällen umgesetzt sowie Begleituntersuchungen in der Apotheke erlernt.
  • Fortbildung
    Inhaber des Fähigkeitsausweises „Anamnese in der Grundversorgung“ erfüllen folgende Fortbildungspflicht: – Pro Kalenderjahr müssen akkreditierte Fortbildungen im Umfang von mindestens 25 FPH-Punkten zum Thema «Anamnese in der Grundversorgung» absolviert werden. Wenn neue Indikationsgebiete im Anhang 2 der Arzneimittelverordnung publiziert werden, müssen diese von der Fortbildung abgedeckt werden.

Detailinformationen finden Sie unter Ausbildung.

Nach dem obligatorischen Kurs «Anamnese Vertiefung netCare Start» können Apotheker/innen die Dienstleistung anbieten und gelten als netCare-Apotheker/innen, falls bereits mindestens eine Apothekerin oder ein Apotheker dieser Apotheke im Besitz des Fähigkeitsausweises ist. Falls nicht, muss der Fähigkeitsausweis «FPH Anamnese in der Grundversorgung» innert drei Jahren absolviert werden.  

Mit dieser Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit FPH-Punkte zu erwerben:

  • Theoretischer Teil: pro Tag je 50 FPH-Punkte
  • Praktischer Teil: pro Halbtag je 25 Punkte


Die ganze fünftägige Weiterbildung entspricht 250 Punkten.

Login

PCA.CE kann online über pharmavista.ch oder direkt aus dem lokalen System geöffnet werden.
Rufen Sie PCA.CE über Ihr Primärsystem auf (z.B. triaPHARM), benötigen Sie kein Login. Sie werden aus dem Primärsystem auf die Webapplikation weitergeleitet und können dort die PCA-Beratung starten. Falls PCA.CE nicht über ihr Primärsystem aufrufbar ist, können Sie PCA.CE über pharmavista.ch nutzen.

So funktioniert das Login mit pharmaVISTA: Der Benutzername entspricht der Emailadresse, die Sie beim Abonnentsantrag hinterlegt haben. Anschliessend geben Sie Ihr persönliches Passwort ein.

Bei Fragen zum Login wenden Sie sich an netcare@pharma-info.ch.

Sie können Ihr Passwort über «Passwort vergessen» zurücksetzen und ein neues Passwort definieren.

Bei Fragen zum Login stehen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung: info@ifakdata.ch oder telefonisch +41 32 344 10 31.

Dokumentation & Beratung

Die Beratung resp. die schriftliche Dokumentation erfolgt mithilfe der Webapplikation Documedis PCA.CE, welche über pharmavista.ch verfügbar ist. Nachdem der Algorithmus abgeschlossen ist, generieren Sie ein PDF. Speichern Sie das PDF-Dokument im Primärsystem oder lokal auf Ihrem Computer ab. Die Webapplikation PCA.CE speichert keine Daten.

Nein. Sie können die generierten PDFs lokal auf Ihrem Computer oder im Primärsystem speichern. und dort erneut abrufen. In PCA bleiben nur die für die Abrechnung relevanten Daten gespeichert.

Telekonsultation: Gespräch zwischen Arzt/Ärztin und Kunde.
Telekonsil: Gespräch zwischen Arzt/Ärztin und Apotheker/in.

Falls keiner der bestehenden Algorithmen die passende Indikation aufweist, es jedoch notwendig ist, die vertiefte Abklärung zu dokumentieren, steht dazu das „Leere Triageformular“ zur Verfügung.

Es gibt auch ein Formular für die „Notfallkontrazeption“.

Falls keiner der bestehenden Algorithmen die passende Indikation aufweist, es jedoch notwendig ist, die vertiefte Abklärung zu dokumentieren, steht dazu das «Leere Triageformular» sowie die «Notfallkontrazeption» zur Verfügung. 

Die Beratung «Leeres Triageformular» wird für die Krankenkasse hinterlegt, sobald dort das bearbeitbare PDF geöffnet wird. Im Hintergrund wird dies als neutrale Beratung hinterlegt. Der Fall ist beendet, sobald das bearbeitbare PDF komplett ausgefüllt worden ist.

Solange Sie kein PDF erstellt haben, können Sie die Beratung abbrechen. Die Daten kommen erst in den Abrechnungsprozess, sobald in PCA.CE ein PDF generiert wird.

Damit die netCare Dienstleistung rückvergütet wird, muss die Beratung online über pharmaVISTA Tab «PCA.CE» dokumentiert werden. Nach Beendigung der netCare Beratung muss ein PDF generiert werden.

Wird dieselbe Beratung am gleichen Tag, mit der gleichen Patientin nochmals erfasst, so wird die ältere Beratung überschrieben.

Datenspeicherung​

HCI Solutions speichert grundsätzlich keine Patientendaten. Die für die Abrechnung mit den Krankenkassen geforderten Daten gehen automatisch als Eintrag in eine separate Datenbank bei HCI und werden so übermittelt.

Abgesehen von den angewandten Algorithmen benötigen die Krankenkassen für die Abrechnung keine medizinischen Daten. Die Identifikation über die Versichertenkartennummer (verschlüsselt in der Datenbank gespeichert) benötigen die Versicherer zur Überprüfung des Versicherungsmodells.

Die Daten können in PCA.CE nicht gespeichert werden und somit auch nicht wieder aufgerufen werden. Die generierten PDFs können nur im Primärsystem gespeichert werden.

Die Daten können in PCA.CE nicht gespeichert werden und somit auch nicht wieder aufgerufen werden. Die generierten PDF’s können lokal oder im Primärsystem gespeichert werden.

Abrechnung & Versicherung

Sobald Sie ein PDF einer Beratung generieren. Ein PDF erstellen Sie via die Buttons «Export» und Drucken oder «Zum eMediplan hinzufügen».

Partnerkrankenkassen sind:

  • Sympany: Versicherungsmodell casamed pharm
    – Moove Sympany
    – Vivao Sympany
    – Kolping

  • SWICA: Versicherungsmodelle
    – FAVORIT MEDPHARM
    – PROVITA MEDPHARM
    – FAVORIT MULTICHOICE
    – alle Versicherten von SWICA

  • ÖKK: Versicherungsmodell
    CASAMED SELECT

  • CSS: Versicherungsmodell
    myFlex

Die Krankenkasse können Sie im Bereich Patienteninformationen unter Personalien über die Dropdown-Liste auswählen.

Es sind ausschliesslich Krankenkassen aufgeführt, die Leistungen zurückvergüten. Falls der Patient eine andere Krankenkasse hat, wählen Sie die Option «andere».

Der Preis für die Erstberatung kann durch den Apotheker festgelegt werden. 

Gemäss KVG werden die SL-Medikamente nur rückvergütet, wenn ein Rezept vorliegt (auch Rezepte von Medgate).

Werden Medikamente ohne Rezept abgegeben, sind diese vom Kunden zu bezahlen. 

Bis Mitte Januar werden die Gutschriften für die bis 31.12. in Documedis PCA.CE erfassten und abgeschlossenen Beratungen erstellt.

Bitte prüfen Sie die auf den Gutschriften vermerkte Bankverbindung und teilen Sie allfällige Änderungen dem Aussteller der Gutschrift umgehend mit. Die Auszahlungen an die Apotheken erfolgen danach Mitte Februar bis Anfang März.

netCare Beratung ist eine Dienstleistung zum Normalsatz von 7.7% bzw. ab 01.01.2024 von 8.1%. 

Für 2023 gilt der Satz von 7.7% auch wenn die Auszahlung erst Anfang 2024 erfolgt, da die Leistung im 2023 erbracht wurde.